Haftungsausschluss
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Geschäftsbedingungen der Ginuth & Hofmeister GBR
1. Geltungsbereich
Alle Aufträge werden nach Maßgabe der nachfolgenden Geschäftsbedingungen erteilt.
Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern und soweit sie diesen
Bedingungen entgegenstehen oder unsere Rechte im Vergleich zum dispositiven
Gesetzesrecht einschränken.
2. Abschluss des Vertrages
Personen, die im Namen und/oder für Rechnung Dritter Aufträge an uns erteilen, haften
neben dem Dritten uns gegenüber als Auftraggeber in vollem Umfang.
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen.
Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des
Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür
allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen sowie bei uns
anfallende, erforderliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die
Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich
eine andere Versandart wünscht.
Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch
etc. haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und
Leitungswasserschadensversicherung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur
leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Leistung und Liefertermine
Die Lieferzeit beginnt erst nach Abklärung aller erforderlichen technischen Fragen.
Hierüber wird, soweit möglich, eine eigenständige Vereinbarung getroffen.
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind
schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Höhere Gewalt,
Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter
Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer
der Behinderung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter
Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages
ausgeschlossen ist.
Ansprüche bei Lieferverzug sind auf die Höhe des Schadens begrenzt, den wir bei
Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder
hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, wenn uns oder unseren Erfüllungsbzw.
Verrichtungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Kunde uns bei Auftragserteilung ausdrücklich
auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen hat. Dieser Hinweis bedarf der
Schriftform.
Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine
wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet
sein könnte, sind wir berechtigt, unsere Leistung, sofern der Kunde eine Sicherheit
nicht leistet, von einem sofortigen Ausgleich aller Forderungen gegenüber dem
Kunden gleich aus welchem Rechtsverhältnis abhängig zu machen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten grundsätzlich Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Hiervon
abwei-chende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch
verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Kurierfahrten werden vorbehaltlich
einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung von dem Kunden gezahlt.
Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen, Steuern und Abgaben
berechtigen zu einer Preiserhöhung.
Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines
Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten
des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen
und Protest angenommen.
Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten
oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf vom Hundert
über dem Basiszinssatz zu fordern. Ein weitergehender Verzögerungsschaden bleibt
hiervon unberührt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als
Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
Forderungen des Kunden gegen uns dürfen nicht abgetreten werden.
Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht der
Geschäftsführung zum Inkasso berechtigt.
Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden, so können wir
einen Monat nach Anzeige unserer Versandbereitschaft ein Lagergeld von zwei vom
Hundert des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat vom Kunden verlangen.
5. Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung
innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.
Alle Versandkosten gehen zulasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel
werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart wurde.
Ungeachtet einer abweichenden schriftlichen Angabe in der Auftragsbestätigung ist
Lieferung ab unserem Geschäftssitz vereinbart.
Auf Wunsch des Kunden werden wir die Lieferung auf dem Transport versichern. Die
Kosten hat insoweit der Kunde zu tragen
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden
über.
6. Rügeobliegenheit und Beanstandungen
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung innerhalb des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.
Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der
Untersuchung nicht erkennbar.
Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung,
spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch
in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Es müssen sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Sonst ist eine zeitnahe Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht möglich.
Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner.
Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich
und schriftlich vereinbart werden. Andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig.
Macht der Kunde bei Reproduktionen, der Wiedergabe oder Vervielfältigung keine
konkreten Angaben über die gewünschte Farbe, Helligkeit oder den Kontrast, so
bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der
anerkannten Regeln der Technik. Inhaltliche Einwände hiergegen sind ausgeschlossen.
Bei Nachbestellungen wird auf Grund materialbedingter Ursachen trotz der Vorlage
von Musterbildern ein gleiches Ergebnis nicht zugesichert. Die bei fotografischen
Materialien verwandten Farbstoffe verändern sich in Laufe der Zeit. Ein allein hieraus
resultierender Ersatzanspruch wird ausgeschlossen.
Die spektrale Farbempfindlichkeit des Materials entspricht nicht der Wahrnehmung
durch das menschliche Auge. Dies gilt vor allem bei den Mischfarben Olivgrün, Lila, etc.
Eine Reklamation wegen der Abweichung zwischen visuellem Eindruck und der
Farbwiedergabe in der Reproduktion wird ausgeschlossen.
Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5 % können nicht beanstandet
werden. Berechnet wird immer die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten
Muster.
7. Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir nach unserer Wahl binnen angemessener
Frist das Werk neu herstellen oder nachbessern. Misslingt Neuherstellung oder
Nachbesserung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Die Nacherfüllung ist erst dann misslungen, wenn der zweite
Nacherfüllungsversuch gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen Umständen
oder der Art des Mangels ergibt sich etwas anderes.
Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines
Man-gels einen Schaden, so kann der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen. Dies gilt
nicht, wenn der Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig
verursacht wurde, es sei denn, wir erhalten von unseren Zulieferfirmen entsprechenden
Ersatz.
Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung. Die §§ 438 Absatz
3, 634 a Absatz 3 BGB bleiben hiervon unberührt.
8. Haftung
Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsschluss sowie für Schäden aus der
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nicht, wenn uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, haften wir nicht,
wenn nicht uns oder unseren Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch unsere
Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Wir haften stets nur auf Geldersatz -
ohne entgangenen Gewinn - , nicht auf Naturalrestitution.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen entfallen, soweit Leben, Körper oder
Gesundheit des Kunden oder eines in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogenen
Dritten verletzt wurden.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. Soweit der Kunde vor vollständiger Bezahlung der Ware
diese weiter verarbeitet, sind wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Wir räumen dem
Kunden jedoch einen Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis etwaiger geleisteter
Teilzahlungen zum Gesamtwerklohn ein. Der Kunde ist sich mit uns über den
Eigentumsübergang einig. Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich den Namen, die
ladungsfähige Adresse sowie das seinem Geschäftskontakt zugrundeliegende
Rechtsverhältnis unter Angabe des Auftrages und der Rechnungsnummer nebst Datum
mitzuteilen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem
Kunden ist, sofern und soweit dies gesetzlich zulässig ist, unser Geschäftssitz.
Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung
des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 25. Juli 2003
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